Nachweis von Lärmbelästigung im Wohnraum (Fallbeispiel)


Vor drei Jahren hatte sich die alleinstehende Lehrerin Frau Rackwitz einen persönlichen Lebenstraum erfüllt, indem sie eine schicke Gründerzeitwohnung in Weißenfels kaufte und bezog. Ihre Freizeit verbrachte die spätere Klientin unserer Detektei aus Leipzig vornehmlich mit dem Hören klassischer Musik und dem Lesen von Belletristik, ihre Wohnung diente ihr dafür als Oase der Ruhe. Doch vor einigen Monaten zogen über ihr neue Mieter ein und mit der Ruhe sollte es fortan vorbei sein. Frau Rackwitz klagte über extreme Lautstärke aus der Wohnung bereits ab 06:00 morgens, hierzu zählten alltägliche, aber in ihrer Beständigkeit penetrante Geräusche wie nie enden wollendes Duschen und die ständige Nutzung der Toilettenspülung, aber auch unnormaler Lärm wie plötzliche Knallgeräusche durch Schranktüren, den Toilettendeckel und sogar böllerartige Explosionen.

 

Beständiger Lärm erhöht den Stressfaktor, hält von der Erholung ab und kann sogar Erkrankungen verursachen. Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 "Unzulässiger Lärm" im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Bei wesentlichen Schallbelästigungen ist der Geschädigte laut § 1004 BGB "Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch"  berechtigt, vom Verursacher Unterlassung zu fordern. 


Mehr Bewohner als zulässig?


Gemäß Mietvertrag sollten in Frau Rackwitz' Nachbarwohnung nur zwei Personen (ein Ehepaar) leben. Dies war von der Hausverwaltung, in deren Besitz sich rund 80 % der Mieteinheiten im Objekt befanden, auch so intendiert, da es sich um ein sehr ruhiges Wohnhaus handelte, vornehmlich für Personen im mittleren bis gehobenen Alter. Alleinstehende und Ehepaare ohne Kinder bzw. mit bereits erwachsenen Kindern wurden klar gegenüber Studenten und Familien mit Kindern bevorzugt. Umso mehr wunderte es die Klientin unserer Privatdetektive aus Leipzig, dass sie regelmäßig mehr als zwei Personen (zumeist vier bis sieben) aus der Wohnung über ihr wahrnahm und dass dazu fast täglich auch Kinder zählten (vermutlich die Enkel der Hauptmieter).

 

Die Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH sollte der Angelegenheit durch die Erstellung eines Lärmprotokolls und durch eine Lärmmessung auf den Grund gehen, denn bei Frau Rackwitz' Versuchen, die Sache zunächst mit den Nachbarn und, als das nicht fruchtete, mit der Hausverwaltung zu klären, endeten damit, dass sie als hypersensitive, verbitterte Alte in eine Ecke gestellt wurde. Sie bilde sich das alles sicherlich nur ein, hieß es.


Unnormale Dusch- und Badeintensität


Da der Lärmpegel laut Frau Rackwitz regelmäßig bereits um 06:00 Uhr morgens aufwallte, begab sich unser Detektiv aus Leipzig um 05:30 Uhr in die Wohnung der Auftraggeberin, um sein Lärmprotokoll zu beginnen. Tatsächlich setzten kurz nach 06:00 Uhr Duschgeräusche aus der Nachbarwohnung ein, allerdings hielten sich diese im normalen Rahmen. Das Haus war nicht gut lärmisoliert und so drangen wahrnehmbare, aber unvermeidbare Geräusche aus dem Bad und aus den in der Wand verlaufenden Rohren in die unter der Geräuschquelle liegende Wohnung. Frau Rackwitz meinte hierzu: "Warten Sie mal ab. Das ist die Frau, die duscht immer leise, aber wenn gleich nach und nach der Rest der Meute kommt, wird es laut."

 

Tatsächlich wurde anschließend mit Hochdruck die Badewanne befüllt, wodurch eine störende Geräuschkulisse in Frau Rackwitz' Wohnung entstand. Dies konnte man allerdings keinem Fehlverhalten der Nachbarn anlasten, sondern der einfach schlechten Isolierung. Parallel zum beständig weiter platschenden Badewasser setzten nun auch wieder Duschgeräusche ein, die sich zusammen zu einer durchaus enervierenden Geräuschkulisse auftürmten. Das Badewasser wurde über einen Zeitraum von über einer Stunde eingelassen – als ob man versucht, eine Badewanne zu befüllen, ohne den Stöpsel zu schließen. Dass ein solches Verhalten auf die Dauer nervt, wenn man es jeden Morgen mitanhören muss, leuchtete unserem Wirtschaftsdetektiv in Leipzig ein, eine direkte Belästigung ließ sich daraus aber wohl eher nicht ableiten. Insgesamt wurden diese Weißenfelser Dusch- und Badespiele bis ca. 11:00 vormittags mit lediglich kurzen Unterbrechungen von maximal zehn Minuten fortgeführt.


Schallwerte ähneln einer Baustelle in der Wohnung


Während der oben geschilderten Waschzeit summierte sich der Lärmpegel zeitweise durch Umherrennen und das Fallenlassen diverser Gegenstände weiter auf. Diese Geräusche gingen den Stimmen nach eindeutig von Kindern aus, die zudem festes Schuhwerk tragen mussten, da ihre Schritte auf dem Parkettboden deutliche Klackgeräusche verursachten. Ab ca. 16:15 Uhr nahm der Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei aus Leipzig die von Frau Rackwitz erwähnten böllerartigen Knallgeräusche wahr. Wodurch genau sie verursacht wurden, ließ sich nicht feststellen, doch bei Lärmmessungen erreichten sie in Frau Rackwitz' Wohnung Spitzenwerte von 86 Dezibel. Zum Vergleich: Ein Rasenmäher schlägt mit etwa 80 dB an Lärm zu Buche. Mit Zimmerlautstärke hatte dies also nichts mehr zu tun, folglich lag eine Ruhestörung vor, die auch nicht mehr unter dem Schutzmantel des normalen Kinderlärms durchging. Hinzu kamen später noch Quietschgeräusche und dumpfes Schlagen auf den Boden mit einem unbekannten Gegenstand.

 

Ab 19:00 war die Kulisse in der Wohnung kaum noch auszuhalten, denn im Minutentakt drangen Knall- und Schlaggeräusche nach unten. Auch die morgendlichen Badespiele erlebten nun ein Revival und gipfelten darin, dass nach 23:00 Uhr mehrfach Unterwasserexplosionen stattfanden, die womöglich durch Feuerwerkskörper verursacht wurden. Deutlich vernehmbare Fernseh- und überlagernde Musikgeräusche setzten sich bis ca. 02:30 Uhr nachts fort, danach wurde es endlich still. Da bis 03:15 Uhr kein erneuter Lärm aufkam, beendete unser Detektiv aus Leipzig seinen Einsatz nach über 21 Stunden.


Schalllärm | Detektiv Weißenfels* | Detektei Weißenfels* | Wirtschaftsdetektei
Ständige Lärmbelastung kann zu psychischen und körperlichen Schädigungen führen. Die Richt- und Grenzwerte für Schallemissionen in Wohnräumen existieren nicht aus reinem Bürokratentum, sondern erfüllen eine Schutzfunktion.

Störung der Sonntagsruhe


Durch die erste Protokollierung und Messung konnte unsere Privatdetektei aus Leipzig bereits feststellen, dass sich Frau Rackwitz' Nachbarn weder an die Nacht- noch an die Mittagsruhe hielten und zudem allgemein die gesetzlichen Richt- und Grenzwerte für Schallemissionen in Wohngebieten regelmäßig deutlich überschritten. Bei einem zweiten Einsatz an einem Sonntag sollte nun noch nachgewiesen werden, dass es sich bei den ersten protokollierten Vorfällen nicht um Einzelfälle gehandelt hatte und dass zudem auch eine Störung der Sonntagsruhe vorlag. Die Ereignisse und Messungen der ersten Maßnahme deckten sich weitgehend mit denen des Sonntagseinsatzes. Insbesondere das ausgiebige Duschen und Baden sowohl sehr früh morgens als auch sehr spät abends bzw. nachts stellten eine Kuriosität dar.

 

Frau Rackwitz erhielt von unserem Detektivteam aus Leipzig einen gerichtsfesten Ermittlungsbericht mit einer Aufstellung der Messdaten. Anhand dessen konnte sie der Hausverwaltung beweisen, dass sie nicht die Spinnerin war, als die man sie hingestellt hatte. Sie forderte entsprechende Maßnahmen durch die Hausverwaltung (Abmahnung, Kündigung des Mietvertrags und ggf. Zwangsräumung, sollten sich die Mieter weiterhin uneinsichtig zeigen).


Zweite Beauftragung unserer Leipziger Detektive in derselben Angelegenheit


Bei der Hausverwaltung kam man überein, die Mieter aufgrund der bekannten Ereignisse nicht mehr dulden zu wollen – selbst dann nicht, wenn sie ihre Belästigungen künftig einstellen sollten. Das allgemeine Verhalten passte nicht zur Zielklientel des Hauses. Vor allem stieß es der Verwaltung übel auf, dass offenbar regelmäßig mehr Personen als die beiden zulässigen Mieter in der Wohnung lebten. Eine Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung und Kündigungsandrohung verschickte man aber zunächst nur wegen der Ruhestörungen.

 

Da die Firma durch den für Frau Rackwitz gefertigten Ermittlungsbericht bereits die Kontaktdaten unserer Wirtschaftsermittler aus Leipzig vorliegen hatte, beauftragte uns nun die Hausverwaltung ebenfalls mit der Überprüfung der Ruhestörer. Es ging ihnen dabei zwar auch um weitere Lärmmessungen, vornehmlich aber um den Nachweis der regelmäßigen Einquartierung weiterer Bewohner. Diese stellten sich im Zuge unserer zweiten Ermittlungen in dieser Angelegenheit als der Sohn der Hauptmieter samt Ehefrau und zwei Kindern heraus. Statt der laut Mietvertrag zulässigen zwei Bewohner lebten hier also gleich sechs – bei einer solchen Überlastung des hierfür eigentlich zu kleinen Wohnraums ist es natürlich kein Wunder, wenn selbst die Geräusche des alltäglichen Lebens in der Summe ruhestörend werden. Nach Abschluss des Folgeauftrags durch unsere Detektivagentur aus Leipzig wurde dem Ehepaar der Mietvertrag wegen diverser grober Verstöße gegen selbigen mit kurzer Frist gekündigt.


Hinweise


Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

 

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Leipzig werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Leipzig bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.